Zur Person

DR. CHRISTINA SUBERG, RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT

  • 20 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht.
  • Autorin des „Tschöpe Arbeitsrecht Handbuch“ und der Zeitschrift „Arbeitsrechtsberater“.
  • Vor Gründung der Suberg Kanzlei für Arbeitsrecht Tätigkeit in der Münchener Arbeitsrechtsboutique Schmitt-Rolfes Faltermeier Staudacher, im Arbeitsrechtsteam der internationalen Großkanzlei Norton Rose sowie in der Wirtschaftskanzlei Sernetz Schäfer. 
  • Mehrjährige Auslandserfahrung (Großbritannien, Spanien, USA, Zypern) und Erfahrung in der Beratung internationaler Mandanten.